Dass muss beachtet werden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angaben gemäß § 5 TMG
GBKService
Im Bovefeld 19
47059 Duisburg
Wir kommen auch zu dir!
Vertreten durch:
Gentian Konxheli
Kontaktmöglichkeiten
Telefon: 0203 49977293
E-Mail-Adresse: kontakt@gbkservice.de

Gentian Konxheli, Geschäftsführer von GBKService
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
GBK Service, Inhaber: Gentian Konxheli, Im Bovefeld 19, 47059 Duisburg
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Garten- und Landschaftsbau (Neuanlagen und Umgestaltung)
- Gartenpflege (z. B. Rasenpflege, Heckenschnitt)
- Winterdienst
- Verkauf und Lieferung von Materialien (z. B. Pflanzen, Erde, Steine, Baustoffe)
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Besichtigungen, Vor-Ort-Termine und Kostenvoranschläge
- Vor-Ort-Besichtigungen, Begutachtungen, Beratungen sowie Anfahrten des Auftragnehmers stellen eine eigenständige, vergütungspflichtige Leistung dar.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird für jeden Vor-Ort-Termin eine Aufwandspauschale berechnet. Diese umfasst insbesondere Anfahrt, Zeitaufwand und fachliche Begutachtung.
- Die Pauschale wird auch dann fällig, wenn es im Anschluss nicht zu einer Beauftragung kommt.
4. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Bestätigung des Angebots oder
- mündliche Vereinbarung oder
- Beginn der Arbeiten
5. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Euro.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen/Anzahlungen verlangt werden.
- Barzahlung ist möglich.
- Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen zu berechnen.
6. Ausführung und Termine
- Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
- Bei witterungsbedingten Verzögerungen (z. B. Regen, Frost, Sturm) verschiebt sich die Ausführung angemessen.
- Schadensersatz wegen Terminverschiebung aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:
- das Grundstück bzw. der Arbeitsbereich frei zugänglich und vorbereitet ist
- die Arbeiten ohne zusätzliche Vorleistungen begonnen werden können
- Strom und Wasser kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde
Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung werden gesondert berechnet.
8. Material, Verkauf und Eigentumsvorbehalt
- Der Auftragnehmer verkauft und liefert Materialien (z. B. Pflanzen, Baustoffe).
- Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Materialkosten vorab oder als Teilzahlung zu verlangen.
9. Entsorgung
- Die Entsorgung von Grünschnitt, Erde oder Bauschutt erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
- Ohne entsprechende Vereinbarung verbleiben Materialien auf dem Grundstück des Auftraggebers.
- Entsorgungskosten werden zusätzlich berechnet.
10. Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Eine Garantie auf das Anwachsen von Pflanzen wird nicht übernommen.
- Für Schäden durch:
- Witterung
- Bodenbeschaffenheit
- unsachgemäße Pflege durch den Auftraggeber
wird keine Haftung übernommen.
11. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
12. Rücktritt / Stornierung
- Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Beginn der Arbeiten stornieren.
- In diesem Fall kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen, insbesondere für:
- bereits erbrachte Leistungen
- Materialbestellungen
- Planungskosten
Nach Beginn der Arbeiten ist eine Kündigung nur unter Vergütung der bereits erbrachten Leistungen möglich.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Duisburg.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
