Dass muss beachtet werden

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angaben gemäß § 5 TMG

GBKService
Im Bovefeld 19
47059 Duisburg

Wir kommen auch zu dir!  

Vertreten durch:

Gentian Konxheli

Kontaktmöglichkeiten

Telefon: 0203 49977293
E-Mail-Adresse: kontakt@gbkservice.de

Gentian Konxheli, Geschäftsführer von GBKService

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
GBK Service, Inhaber: Gentian Konxheli, Im Bovefeld 19, 47059 Duisburg
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Garten- und Landschaftsbau (Neuanlagen und Umgestaltung)
  • Gartenpflege (z. B. Rasenpflege, Heckenschnitt)
  • Winterdienst
  • Verkauf und Lieferung von Materialien (z. B. Pflanzen, Erde, Steine, Baustoffe)

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

3. Besichtigungen, Vor-Ort-Termine und Kostenvoranschläge

  • Vor-Ort-Besichtigungen, Begutachtungen, Beratungen sowie Anfahrten des Auftragnehmers stellen eine eigenständige, vergütungspflichtige Leistung dar.
  • Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird für jeden Vor-Ort-Termin eine Aufwandspauschale berechnet. Diese umfasst insbesondere Anfahrt, Zeitaufwand und fachliche Begutachtung.
  • Die Pauschale wird auch dann fällig, wenn es im Anschluss nicht zu einer Beauftragung kommt.

4. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Bestätigung des Angebots oder
  • mündliche Vereinbarung oder
  • Beginn der Arbeiten

5. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preise verstehen sich in Euro.
  • Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  • Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen/Anzahlungen verlangt werden.
  • Barzahlung ist möglich.
  • Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, Verzugszinsen zu berechnen.

6. Ausführung und Termine

  • Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
  • Bei witterungsbedingten Verzögerungen (z. B. Regen, Frost, Sturm) verschiebt sich die Ausführung angemessen.
  • Schadensersatz wegen Terminverschiebung aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass:

  • das Grundstück bzw. der Arbeitsbereich frei zugänglich und vorbereitet ist
  • die Arbeiten ohne zusätzliche Vorleistungen begonnen werden können
  • Strom und Wasser kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde

Verzögerungen oder Mehraufwand durch fehlende Mitwirkung werden gesondert berechnet.

8. Material, Verkauf und Eigentumsvorbehalt

  • Der Auftragnehmer verkauft und liefert Materialien (z. B. Pflanzen, Baustoffe).
  • Alle gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, Materialkosten vorab oder als Teilzahlung zu verlangen.

9. Entsorgung

  • Die Entsorgung von Grünschnitt, Erde oder Bauschutt erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
  • Ohne entsprechende Vereinbarung verbleiben Materialien auf dem Grundstück des Auftraggebers.
  • Entsorgungskosten werden zusätzlich berechnet.

10. Gewährleistung

  • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  • Eine Garantie auf das Anwachsen von Pflanzen wird nicht übernommen.
  • Für Schäden durch:
    • Witterung
    • Bodenbeschaffenheit
    • unsachgemäße Pflege durch den Auftraggeber
      wird keine Haftung übernommen.

11. Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  • Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

12. Rücktritt / Stornierung

  • Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Beginn der Arbeiten stornieren.
  • In diesem Fall kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen, insbesondere für:
    • bereits erbrachte Leistungen
    • Materialbestellungen
    • Planungskosten

Nach Beginn der Arbeiten ist eine Kündigung nur unter Vergütung der bereits erbrachten Leistungen möglich.

13. Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht.
  • Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Duisburg.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.